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AGB

1. Geltungsbereich

 

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Lease-a-lot, anderen Unternehmen, und ihren Auftraggebern.

 

Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Verbraucher sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

 

 

2. Vertragsgegenstand

 

 

Lease-a-lot erbringt Dienstleistungen im Bereich der Vermittlung von Leasing- und Finanzierungsgeschäften.

 

Lease-a-lot ist nicht Leasinggeber, sondern tritt ausschließlich als unabhängiger Vermittler zwischen Kunden und Finanzierungspartnern auf.

 

 

 

3. Zustandekommen des Vertrags

 

 

Ein Vermittlungsvertrag kommt zustande durch:

 

  • schriftliche Beauftragung

  • elektronische Kontaktaufnahme

  • Übermittlung eines konkreten Leasinganliegens

 

 

Ein Anspruch auf Zustandekommen eines Leasingvertrages besteht nicht.

 

 

 

4. Pflichten des Kunden

 

 

Der Kunde verpflichtet sich:

 

  • vollständige und richtige Angaben zu machen

  • alle für die Vermittlung erforderlichen Unterlagen bereitzustellen

  • Änderungen unverzüglich mitzuteilen

 

 

Lease-a-lot haftet nicht für Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben.

 

 

 

5. Haftung

 

 

Lease-a-lot haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

Eine Haftung für:

 

  • Ablehnung durch Leasinggesellschaften

  • Bonitätsentscheidungen

  • Konditionen oder Vertragsinhalte der Finanzierungspartner

    ist ausgeschlossen.

 

 

 

 

6. Vergütung

 

 

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung:

 

  • durch Provisionen seitens der Leasing- oder Finanzierungspartner oder

  • durch gesondert vereinbartes Honorar des Kunden

 

 

Ein Provisionsanspruch entsteht bei erfolgreichem Vertragsabschluss zwischen Kunde und Finanzierungspartner.

 

 

 

7. Vertraulichkeit

 

 

Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen sind vertraulich zu behandeln.

 

 

 

8. Gerichtsstand & Recht

 

 

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens von Lease-a-lot.

 

 

 

9. Schlussbestimmungen

 

 

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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